Unsere Stärken | Leistungsverzeichnis:
Bedienung und Kontrolle der Heizungsanlage
- Überprüfung und Kontrolle sämtlicher Funktionen der Heizungsanlage
- Überprüfung der Nachtabsenkung sowie Einstellen der Heizungsanlage auf die jeweiligen Jahreszeiten (Winter- bzw. Sommerzeit)
- Regulierung der allgemeinen Heizkörper
- Laufende Ölstandskontrollen mit monatlicher Meldung an den Auftraggeber und bei Handlungsbedarf sofortige sofortige Meldung an den Auftraggeber
- Überwachung der Öllieferung und Abzeichnung des Lieferscheins
- Überwachung des laufenden Kundendienstes
- Bei Auftreten von Schäden sofortige Meldung an die Heizungsfirma und den Auftraggeber
Müllentsorgung
- Müllplatz oder Müllhäuser monatlich kehren und sauber halten
- Müllcontainer (allgemein) aus- bzw. einstellen
Winterdienst
- Räumung der Hauszugänge, Treppen zum Haus und sonstiger unter Verkehr stehenden Flächen
- Räumung der Gehwege und Garagenzufahrten nach Bestimmung der ortspolizeilichen Vorschriften
- Streuen mit abstumpfenden Mitteln gegen Schnee- und Eisglätte
- Beschaffung und Bevorrratung des Streugutes
Notdienst
- Der Auftragnehmer ist Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) telefonisch erreichbar. Außerhalb der Dienstzeiten wird durch Anrufbeantworter und Handy der zuständige Hausmeister sofort verständigt.
- Notdienstfälle sind Wasserrohrbruch, Heizungs-, Licht- (gesamt) und Stromausfall, Brand sowie sonstige Notsituationen.
Pflege der Außenanlage
- Monatliches Fegen der Gehwege, Hauszugänge und der Zufahrtswege
- Alle 2 Wochen schneiden des Rasens während der Wachstumszeit (April bis Oktober)
- Schneiden der Sträucher und Büsche
- Regelmäßige Pflege sonstiger Grünanlagen
- Monatliches überwachen und reinigen sämtlicher Bodenabläufe, Birco-Rinnen und Gullys
- 2x jährliches reinigen der Regenrinnen
Kontrollgänge
- Die im Allgemeinbereich stehenden Anlagen und Gebäudeteile sind durch Kontrollgänge des Auftragsnehmers regelmäßig zu überwachen. Dabei festgestellte Schäden oder Mängel sind der Verwaltung unverzüglich zu melden
- Es gilt im Normalfall der Kontrollintervall von 1x die Woche als vereinbart